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16.12.2011, 13:22 Uhr | Übersicht | Drucken
Zustimmung zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz im Bundesrat
Sozialminister Stefan Grüttner: „Einsatz der Länder unter dem GMK-Vorsitz Hessens von Erfolg gekrönt – Kompetenzzuwächse für die Länder – regionale Bedarfsplanung“

Der Bundesrat hat heute dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz zugestimmt. „Mit dem Gesetz haben wir deutliche Kompetenzzuwächse für die Länder erreichen können“, erklärte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner heute im Bundesrat in Berlin.


Berlin/Wiesbaden -

Im Rahmen des Vorsitzes in der Gesundheitsministerkonferenz 2011 habe sich das Land Hessen mit Erfolg dafür eingesetzt, dass der Bund alle Weichen stellt, um auch künftig eine gute ärztliche Versorgung zu gewährleisten. „Vor allem im Bereich der Bedarfsplanung haben die Länder nun deutlich mehr Gestaltungspielräume. Wir haben künftig erstmals die Chance, über den Gemeinsamen Bundesausschuss eine regional passgenauere Bedarfsplanung durchzusetzen. Durch die Rechtsaufsicht über die Landesausschüsse haben wir nun das Recht, aber auch die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die Bedarfsplanung den regionalen Bedürfnissen angemessen gestaltet wird.“

 

Ziel sei es, von der derzeitigen statischen Bedarfsplanung zu einer vorausschauenden Versorgungsplanung zu kommen – und dies sektorenübergreifend. Unter dem Vorsitz Hessens haben die Länder in einem guten Verhandlungsklima mit der Bundesregierung erreicht, dass die Verantwortlichen vor Ort von den Bundesvorgaben für die Bedarfsplanung abweichen dürfen, um dem lokalen Versorgungsbedarf besser Rechnung tragen zu können. Zudem haben die Länder künftig mehr Mitsprache- und Beteiligungsrechte in den Selbstverwaltungsgremien von Ärzten und Krankenkassen. „Damit können Bund, Länder, Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen ihre Maßnahmen bündeln und somit wirkungsvoller die Auswirkungen des demographischen Wandels bekämpfen“, unterstrich Grüttner.

 

Ergänzend wurde in Hessen auf Landesebene zusammen mit den beteiligten Akteuren des Gesundheitswesens ein Maßnahmenbündel erarbeitet, um eine dauerhafte Stärkung der ärztlichen Versorgung insbesondere in strukturschwachen Regionen Hessens zu erreichen. Die Vereinbarungen mit den beteiligten Körperschaften wurden am 11. November 2011 im „Hessischen Pakt zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung“ verbindlich zusammengefasst. In Hessen werden damit bereits zum 1. Januar 2012 Möglichkeiten genutzt, die das zeitgleich in Kraft tretende GKV-Versorgungsstrukturgesetz bereitstellt.



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