Bundesanstalt für Materialforschung- und -prüfung warnt vor der Verwendung gefährlicher Batteriefeuerwerke
Das Hessische Sozialministerium weist darauf hin, dass die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) auf ihrer Internetseite www.bam.de vor der Verwendung bestimmter Feuerwerksbatterien mit nicht erlaubten Anzündmitteln warnt. Diese Feuerwerkskörper können im Handel erhältlich sein.
Wiesbaden - Hierbei handelt es sich um CE-gekennzeichnete Feuerwerksbatterien mit den Namen „Solar“ und „Solaris“ sowie „Knock out XXL“. Die Artikel „Solar“ und „Solaris“ sind mit der Registriernummer 1395-F2-0003/2009 und der von der BAM vergebenen Identifikationsnummer BAM-F2-0163 gekennzeichnet. Die Feuerwerksbatterie mit dem Namen „Knock out XXL“ ist mit der Registriernummer 0336-F2-27410 und der Identifikationsnummer BAM-F2-0308 versehen. Laut BAM kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Produkte bereits über den Internethandel oder im Einzelhandel an Verbraucher abgegeben wurden.
Die Feuerwerkskörper entsprechen laut der BAM nicht den Anforderungen der DIN EN 15947-5:2010. Nach dem Entzünden muss aufgrund der nicht normgerechten Anzündschnur mit direktem Durchzünden und sofortigem Start der Funktion des Feuerwerkskörpers gerechnet werden. Der Schutzabstand von 8 Metern für Feuerwerkskörper der hier vorliegenden Kategorie 2 kann somit nicht mehr eingehalten werden.
Händler, die eine der genannten Feuerwerksbatterien in ihrem Sortiment haben, dürfen diese nicht abgeben. Für Verbraucher, die eines dieser Produkte erworben haben, besteht beim Abbrennen Gefahr. Sie sollten die Feuerwerkskörper zurückgeben.
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