Verwaltungsgerichtshof kippt Bebauungsplan für den Offenbacher Hafen
Mit Interesse und Verwunderung hat der CDU-Vorsitzende und Landtagsabgeordnete Stefan Grüttner auf die Nachricht, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Bebauungsplan für den Hafen Offenbach für unwirksam erklärt hat, reagiert.
Der VGH gab damit der Normenkontrollklage von 6 Firmen auf der Frankfurter Mainseite statt. Begründet hatte der Verwaltungsgerichthof die Entscheidung damit, dass die Stadt Offenbach den Bebauungsplan in Sachen Lärmschutz nicht gründlich genug vorbereitet habe. Zudem sei eine Fläche als Mischgebiet ausgewiesen, in der neben Wohnungen auch Geschäfte und Büros zugelassen sind, die nach dem Regionalplan als Siedlungsbeschränkungsbereich des Frankfurter Flughafens gelte.
Offenbar habe man alle Warnungen, die es im Vorfeld gegeben habe, in den Wind geschlagen und bei der Aufstellung des Bebauungsplans nicht die notwendige Sorgfalt walten lassen, so Grüttner weiter. „Oberbürgermeister Schneider hat doch Verhandlungen mit der Stadt Frankfurt und den Hafenanliegern geführt.“ Offenbar habe er dabei nicht realisiert, dass es die Hafenanlieger mit ihrer Klage ernst meinen. Wegen der nicht sorgfältigen Verhandlungen werde nun das für die Entwicklung Offenbachs so wichtige Hafengelände noch lange brach liegen. Grüttner könne sich kaum vorstellen, dass sich private oder öffentliche Investoren in dieser Situation weiter engagieren. Auch der auf dem Gelände geplante Neubau einer Schule sei in Frage gestellt.
Spannend sei die Frage, was Schneider nun zu tun gedenke, stellt Grüttner abschließend fest. |